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Digitalisierung muss vereinfachen und nicht Zugang erschweren

Sonja Lemke, MdB

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Digitalminister Carsten Wildberger haben heute die konstituierende Sitzung des Expertengremiums "Digitalisierung der Sozialverwaltung" eröffnet.

Betroffene einbeziehen

Sonja Lemke, Sprecherin für Digitale Verwaltung und Open Government der Linksfraktion im Bundestag, dazu: "In dem vorgeschlagenen Gremium fehlt vollständig die Perspektive der Betroffenen. Die Digitalisierung der Sozialverwaltung ist kein Selbstzweck. Sie muss in erster Linie dazu führen, dass sich die Situation für die Leistungsberechtigten verbessert. Sie darf nicht ausschließlich aus der Perspektive der Vereinfachung für die Verwaltung gedacht werden. Insbesondere für existenzsichernde Leistungen wie die Grundsicherung und Wohngeld müssen Antragstellungen leichter und zugänglicher werden, Leistungsbescheide zeitnah erfolgen und ausreichend Informations- und Beratungsangebote bestehen, digital und analog. Deshalb muss auch die Betroffenenperspektive in jedem Expertengremium mit am Tisch sitzen.

Digitalisierung bietet die Möglichkeit zu vereinfachen, aber sie darf nicht dazu führen, dass Zugang erschwert wird oder Prozesse undurchsichtig werden. Es gibt ein Recht auf einen analogen Zugang. Menschen dürfen nicht ausgeschlossen werden, weil sie digitale Mittel nicht nutzen können oder wollen. Es muss immer die Möglichkeit geben, Anträge auch auf dem Amt und per Papier einzureichen. Digitalisierung darf auch nicht genutzt werden, Personal abzubauen. Frei werdende Kapazitäten müssen genutzt werden, um Beratung in den Bürgerämtern auszubauen. KI-Systeme haben in der Entscheidungsfindung nichts verloren, auch nicht, wenn sie nur Empfehlungen geben. KI-Systeme sind fehleranfällig. Sie übernehmen und verstärken die Vorurteile der Trainingsdaten. Das führt dazu, dass eh schon benachteiligte Gruppen, wie Frauen und BPoCs, von ihnen weiter benachteiligt werden. Die Auswirkungen haben wir in den Niederlanden gesehen – KI-Systeme haben massenhaft Menschen mit nicht niederländischem Namen ungerechtfertigt des Sozialbetrugs beschuldigt. Ihnen wurden Leistungen gestrichen und es kam zu existenzieller Not. Darüber hinaus sind KI-Systeme nicht nachvollziehbar und widersprechen so dem wichtigen Grundsatz, dass Verwaltung alle gleich behandeln und dabei transparent sein muss.

Alle genutzten Programme zur Entscheidungsfindung oder Hilfe müssen deterministisch sein. Positivbescheide können dabei durchaus automatisiert ausgestellt werden – solange klar ist, dass sie rechtssicher sind. Wenn Menschen Leistungen verwehrt werden, muss das immer gut begründet und von mehreren Personen abgesichert sein."

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